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Treppenlift in Augsburg | Bis zu 4.180 € Kassen-Zuschuss

Verifizierte Leitfäden zu Bewilligungskriterien und Antragsverfahren in Augsburg.

📋 Redaktioneller Leitfaden: Vorgaben nach § 40 SGB XI & DIN 18040-2 Stand: Förderjahr 2026

Die technische Realisierbarkeit eines Treppenlifts im Stadtgebiet von Augsburg hängt maßgeblich von der baulichen Situation ab. Ob in Lechhausen oder Haunstetten, es wird zwischen Systemen für gerade und kurvige Treppenläufe unterschieden, wobei letztere eine maßgefertigte Schienenführung erfordern. Während ein Sitzlift primär dem Personentransport dient, ermöglicht ein Plattformlift Rollstuhlnutzern die Überwindung von Etagen. Für eine behördliche Genehmigung ist die Einhaltung der bayerischen Bauordnung ausschlaggebend, speziell im Hinblick auf die Mindestlaufbreite der Treppe, die als Fluchtweg auch nach dem Einbau erhalten bleiben muss.

Eine verbindliche Kostenermittlung erfordert ein exaktes Aufmaß durch einen Fachbetrieb direkt bei Ihnen in Augsburg. Geeignete Fachbetriebe für die Installation aus Ihrer Umgebung können über das Register der Handwerkskammer für Schwaben gefunden werden. Für eine unabhängige Erstberatung bezüglich der Notwendigkeit und der verfügbaren Förderungen können Sie sich an den Pflegestützpunkt Augsburg in der Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg wenden. In Abhängigkeit von der technischen Ausführung und dem gewählten Lifttyp ist mit Gesamtkosten in einer Spanne von ungefähr 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Für die Finanzierung eines Treppenlifts in Augsburg steht an erster Stelle der Zuschuss der Pflegeversicherung. Liegt ein Pflegegrad vor, kann bei der AOK Bayern ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI beantragt werden. Die Deckung der Restkosten kann zusätzlich über das Förderprogramm KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen. Zusätzlich bietet die BayernLabo im Rahmen des Programms “Bayerisches Wohnungsbauprogramm” zinsgünstige Darlehen für barrierefreie Umbauten an, die mit den vorgenannten Mitteln kombiniert werden können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Augsburg?

Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK Bayern maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der BayernLabo (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) kumulativ nutzen.

Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Augsburg gewährleistet?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Augsburg sind im offiziellen Register der Handwerkskammer für Schwaben geführt. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der Pflegestützpunkt Augsburg unter der Adresse Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg.

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