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Barrierefreie Badsanierung in Baden-Württemberg | Landesförderung & Zuschüsse

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Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad in Baden-Württemberg haben gemäß § 40 SGB XI einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss kann bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme betragen und dient der Finanzierung von Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Ein klassisches Anwendungsbeispiel ist die Badsanierung, insbesondere der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche. Maßgeblich für die technische Ausführung solcher barrierefreien Umbauten sind die Vorgaben der Norm DIN 18040-2, die die Anforderungen an barrierefreies Bauen im Wohnungsbau definieren und als anerkannte Regel der Technik gelten.

Zusätzlich zu diesem bundesweiten Zuschuss bietet das Land Baden-Württemberg über die landeseigene Förderbank, die L-Bank, weiterführende finanzielle Unterstützung an. Das Landesförderprogramm “Wohnen mit Zukunft - Barrierefrei” stellt zinsverbilligte Darlehen für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum zur Verfügung. Diese Förderung richtet sich an Eigentümer und kann insbesondere dann in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamtkosten der Badsanierung den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen. Die Kombination beider Instrumente – des nicht rückzahlbaren Zuschusses der Pflegekasse und des zinsgünstigen Darlehens der L-Bank – ermöglicht die Finanzierung auch umfangreicherer, normgerechter Sanierungsvorhaben.

Für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist die Einhaltung des korrekten Antragsverfahrens entscheidend. Der Antrag auf den Zuschuss nach § 40 SGB XI muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt und bewilligt werden. Erst nach Vorlage des Kostenvoranschlags und der Genehmigung kann mit dem Umbau begonnen werden. Parallel oder nachfolgend kann der Antrag für das Darlehen bei der L-Bank über die Hausbank eingereicht werden, wobei die Bewilligung der Pflegekasse als Nachweis des Bedarfs dienen kann. Die strategische Kombination beider Förderwege stellt sicher, dass die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Baden-Württemberg bei der Realisierung eines barrierefreien Badezimmers minimiert wird.

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