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Treppenlifte in Baden-Württemberg | Marktübersicht & Kassen-Zuschuss

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Die Beseitigung von Barrieren im eigenen Wohnumfeld ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Selbstständigkeit bei Pflegebedürftigkeit. Für die Finanzierung von Treppenliften stellt der Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI die primäre finanzielle Unterstützung dar. Pflegeversicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) können für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragen. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden und dient der direkten Reduzierung der Anschaffungs- und Installationskosten. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann der Gesamtzuschuss auf bis zu 16.000 Euro ansteigen, was die Realisierung umfassenderer Umbauten ermöglicht.

Speziell in Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, die Finanzierung über den Pflegekassenzuschuss hinaus abzusichern. Die landeseigene Förderbank, die L-Bank, bietet im Rahmen des Programms „Wohnen mit Zukunft – Barrierefrei“ ein zinsverbilligtes Darlehen für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum an. Dieses Förderinstrument richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien und kann die Restkosten decken, die nach Abzug des Pflegekassenzuschusses verbleiben. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung technischer Mindestanforderungen, die sich an der Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Teil 2: Wohnungen) orientieren. Somit wird eine qualitativ hochwertige und zukunftssichere Umsetzung der Baumaßnahme gewährleistet.

Für eine erfolgreiche Inanspruchnahme beider Förderungen wird ein schrittweises Vorgehen dringend empfohlen. Zunächst sollten detaillierte Kostenvoranschläge für den geplanten Treppenlift eingeholt werden. Darauf basierend erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse – zwingend vor Maßnahmenbeginn, da eine rückwirkende Bewilligung in der Regel ausgeschlossen ist. Übersteigen die veranschlagten Kosten den bewilligten Zuschuss, kann im nächsten Schritt der Antrag für das Darlehen der L-Bank über die eigene Hausbank gestellt werden. Eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der formalen Antragswege sind entscheidend, um die finanzielle Belastung zu minimieren und ein langfristig barrierefreies Wohnen in den eigenen vier Wänden zu sichern.

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