Barrierefreie Badsanierung in Bayern | Landesförderung & Zuschüsse
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Grundlage für die finanzielle Unterstützung einer barrierefreien Badsanierung in Bayern bildet der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad können bei ihrer zuständigen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragen. Dieser dient primär der Herstellung einer selbstständigeren Lebensführung oder der erheblichen Erleichterung der häuslichen Pflege. Zu den förderfähigen Umbauten zählen insbesondere der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche sowie die Anpassung von Sanitärobjekten. Es ist zwingend erforderlich, den Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Pflegekasse einzureichen und deren schriftliche Genehmigung abzuwarten, um den Anspruch nicht zu gefährden.
Zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung bietet der Freistaat Bayern über die BayernLabo weiterführende Fördermöglichkeiten an. Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms können einkommensabhängig zinsverbilligte Darlehen sowie ergänzende Zuschüsse für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand beantragt werden. Diese staatliche Förderung orientiert sich an den technischen Anforderungen der Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Teil 2: Wohnungen) und zielt auf eine umfassende Barrierefreiheit ab. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, die die entsprechenden Einkommensgrenzen einhalten und die medizinische oder altersbedingte Notwendigkeit der Maßnahme nachweisen können.
Für eine umfassende Finanzierung ist die Kombination beider Förderinstrumente in Bayern strategisch sinnvoll und explizit vorgesehen. Der Zuschuss der Pflegekasse wird in der Regel als Eigenkapitalersatz anerkannt und mindert die förderfähigen Gesamtkosten, die über das Darlehen der BayernLabo finanziert werden. Hierbei ist die korrekte Antragsreihenfolge von entscheidender Bedeutung: Zuerst wird der Antrag bei der Pflegekasse gestellt. Nach Erhalt der Zusage kann der verbleibende Finanzierungsbedarf im Rahmen des Landesförderprogramms beantragt werden. Eine frühzeitige Einholung von Kostenvoranschlägen sowie die Beratung durch einen Pflegestützpunkt oder eine anerkannte Wohnberatungsstelle wird dringend empfohlen, um die Einhaltung aller formellen Vorgaben sicherzustellen.