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Barrierefreie Badsanierung in Brandenburg | Landesförderung & Zuschüsse

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Grundlage für die finanzielle Unterstützung bei einer barrierefreien Badsanierung bildet für anerkannte Pflegebedürftige der § 40 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Dieser Paragraph begründet einen Anspruch auf einen Zuschuss der zuständigen Pflegekasse in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Hierzu zählt insbesondere der Umbau einer Badewanne zu einer bodengleichen Dusche, die Installation von Stütz- und Haltegriffen sowie die Verlegung rutschhemmender Bodenbeläge. Maßgeblich für die fachgerechte Ausführung ist die Norm DIN 18040-2, welche die technischen Anforderungen an barrierefreies Bauen im Wohnungsbau definiert. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro ansteigen.

Zusätzlich zu den bundesgesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung bietet das Land Brandenburg über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eine landesspezifische Fördermöglichkeit an. Im Rahmen des Programms „Pro Wohnen – Barrierefrei“ werden zinsgünstige Darlehen für die Reduzierung von Barrieren und die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum vergeben. Dieses Angebot richtet sich an Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum in Brandenburg. Die Finanzierungsmittel der ILB können für umfassende Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden, die über den von der Pflegekasse bezuschussten Anteil hinausgehen und ebenfalls den Standards der DIN 18040-2 entsprechen müssen.

Für eine optimale Finanzierung ist die strategische Kombination beider Förderinstrumente entscheidend. Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI sollte als Eigenkapitalersatz genutzt werden, um die Darlehenssumme bei der ILB zu reduzieren und die monatliche Belastung zu senken. Es ist zwingend erforderlich, den Antrag bei der Pflegekasse vor Beginn der Umbaumaßnahmen zu stellen und dessen Bewilligung abzuwarten. Anschließend kann für die verbleibenden Restkosten, basierend auf detaillierten Kostenvoranschlägen, das Darlehen aus dem Landesprogramm bei der ILB beantragt werden. Durch dieses koordinierte Vorgehen wird eine umfassende und normgerechte Badsanierung in Brandenburg finanziell tragfähig und sichert den langfristigen Verbleib im gewohnten Wohnumfeld.

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