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Barrierefreie Badsanierung in Bremen | Landesförderung & Zuschüsse

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Die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Unterstützung bei der barrierefreien Badsanierung bildet der § 40 SGB XI. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben demnach Anspruch auf einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss der zuständigen Pflegekasse kann bis zu 4.180 € pro Maßnahme betragen und ist zweckgebunden für Umbauten, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Der Umbau einer Wanne zu einer bodengleichen oder niveauarmen Dusche ist eine klassische Maßnahme, die unter diese Regelung fällt. Die Antragsstellung muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten bei der Pflegekasse erfolgen.

Speziell im Bundesland Bremen können die Kosten, die über den Pflegekassenzuschuss hinausgehen, durch ein ergänzendes Förderprogramm finanziert werden. Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) vergibt im Rahmen ihres Programms “Behindertengerechter Umbau” zinsgünstige Darlehen für die Deckung der Restkosten. Diese Förderung ist insbesondere für umfassende Sanierungen relevant, die den baulichen Anforderungen der Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Teil 2: Wohnungen) vollständig entsprechen. Damit wird sichergestellt, dass nicht nur einzelne Barrieren beseitigt, sondern nachhaltige, normgerechte Lösungen geschaffen werden, die auch den Einbau von Stützgriffen, unterfahrbaren Waschtischen oder rutschhemmenden Bodenfliesen umfassen können.

Für eine gesicherte Gesamtfinanzierung ist es entscheidend, beide Fördermöglichkeiten strategisch zu kombinieren. Die korrekte Vorgehensweise bei der Antragsstellung sieht vor, zuerst den Zuschuss nach § 40 SGB XI bei der Pflegekasse zu beantragen. Auf Basis dieses Bescheids und detaillierter Kostenvoranschläge von Fachunternehmen wird anschließend der Darlehensantrag bei der Bremer Aufbau-Bank für die verbleibende Summe gestellt. Es ist zwingend erforderlich, die schriftliche Bewilligung beider Kostenträger abzuwarten, bevor Aufträge vergeben oder mit dem Umbau begonnen wird, da eine rückwirkende Förderung in der Regel ausgeschlossen ist.

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