Bundesland-Verzeichnis

Treppenlifte in Mecklenburg-Vorpommern | Marktübersicht & Kassen-Zuschuss

Wählen Sie Ihren Standort in Mecklenburg-Vorpommern für spezifische Förder- und Umbaudetails.

Die Überwindung von Barrieren im eigenen Zuhause ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Selbstständigkeit im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen. Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben gemäß § 40 SGB XI einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Hierzu zählt insbesondere die Installation eines Treppenlifts. Pro anspruchsberechtigter Person kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Gesamtzuschuss auf bis zu 16.000 Euro ansteigen. Dieser Zuschuss bildet die finanzielle Grundlage und sollte als erster Schritt zur Finanzierung einer Mobilitätslösung beantragt werden.

Über diese bundesweite Regelung hinaus bietet das Land Mecklenburg-Vorpommern weiterführende Unterstützung durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV). Im Rahmen des Programms Wohnraumförderung Barrierefrei können Bürgerinnen und Bürger zinsgünstige Darlehen für den Abbau von Barrieren im selbstgenutzten Wohneigentum beantragen. Diese Landesförderung ist ideal, um die verbleibenden Kosten zu decken, die nach Abzug des Pflegekassenzuschusses entstehen. Eine entscheidende Voraussetzung für die Förderung ist, dass die geplanten Umbauten den technischen Anforderungen der Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Teil 2: Wohnungen) entsprechen. Dadurch wird eine nachhaltige und zukunftssichere Anpassung des Wohnraums sichergestellt.

Für eine erfolgreiche und maximale Ausschöpfung der Fördermittel ist die korrekte Antragsreihenfolge entscheidend. Zunächst sollte stets ein detaillierter Kostenvoranschlag für den Treppenlift eingeholt werden. Mit diesem wird der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Es ist zwingend erforderlich, die schriftliche Genehmigung der Kasse abzuwarten, bevor der Auftrag für den Einbau erteilt wird. Sollte der Zuschuss der Pflegekasse die Gesamtkosten nicht decken, kann anschließend der Antrag auf ein Förderdarlehen bei der LFI MV gestellt werden. Durch die strategische Kombination von Pflegekassenzuschuss und Landesförderung lässt sich die finanzielle Belastung für den Einbau eines Treppenlifts in Mecklenburg-Vorpommern erheblich reduzieren.

Alle Standorte in Mecklenburg-Vorpommern (A–Z)

📍 Rostock