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Barrierefreie Badsanierung in Niedersachsen | Landesförderung & Zuschüsse

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In Niedersachsen bildet der Zuschuss der Pflegekassen gemäß § 40 SGB XI die finanzielle Grundlage für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können anspruchsberechtigte Personen für den Umbau, wie beispielsweise die Umwandlung einer Badewanne in eine bodengleiche Dusche, eine Förderung von bis zu 4.180 Euro beantragen. Diese Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern, eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder die Überforderung der Pflegepersonen reduzieren. Die technische Ausführung der Umbauten, insbesondere die Schaffung von Bewegungsflächen und die Installation von Stütz- und Haltegriffen, orientiert sich dabei an den verbindlichen Vorgaben der Norm DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen in Wohnungen.

Übersteigt der finanzielle Aufwand für eine vollumfängliche, normgerechte Badsanierung den Betrag des Pflegekassenzuschusses, bietet das Land Niedersachsen eine wichtige ergänzende Finanzierungsoption. Die landeseigene Förderbank, die NBank, stellt im Rahmen des Programms „Wohnraumförderung Pflege & Alter“ zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Diese landesspezifische Förderung ist explizit mit dem Zuschuss nach § 40 SGB XI kombinierbar und richtet sich an Eigentümer sowie Mieter, die umfassende Anpassungen zur Beseitigung von Barrieren vornehmen. Eine zentrale Voraussetzung für die Bewilligung durch die NBank ist, dass der Antrag zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt wird.

Für eine optimale Finanzierung wird in Niedersachsen ein gestuftes Vorgehen empfohlen. Zunächst sollte auf Basis eines detaillierten Kostenvoranschlags der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Für den darüberhinausgehenden Finanzierungsbedarf kann anschließend das Darlehen bei der NBank beantragt werden. Die strikte Einhaltung der technischen Anforderungen der DIN 18040-2 ist dabei nicht nur eine bauliche Notwendigkeit, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung und Bewilligung durch beide Institutionen. Durch diese strategische Kombination von Bundes- und Landesmitteln wird die Realisierung von hochwertigen und zukunftssicheren barrierefreien Badezimmern ermöglicht.

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