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Barrierefreie Badsanierung in Rheinland-Pfalz | Landesförderung & Zuschüsse

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Pflegebedürftige Personen in Rheinland-Pfalz mit einem anerkannten Pflegegrad haben gemäß § 40 SGB XI einen rechtlichen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss, der von der zuständigen Pflegekasse gewährt wird, beträgt bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person und dient der Reduzierung von Barrieren im eigenen Wohnumfeld. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen oder die Belastung der Pflegepersonen zu verringern. Typische Maßnahmen im Badezimmer umfassen den Umbau von einer Badewanne zu einer barrierefreien, bodengleichen Dusche. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro kumuliert werden.

Über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus bietet das Land Rheinland-Pfalz eine spezifische Unterstützung für Eigentümer an. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellt im Rahmen ihres Förderprogramms „Wohneigentum - Barrierefreiheit“ zinsgünstige Darlehen für den Abbau von Barrieren in selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Die Förderung orientiert sich an den bautechnischen Vorgaben der Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen), welche die Anforderungen an barrierefreie Sanitärräume detailliert festlegt. Dieses Landesprogramm kann ergänzend zum Pflegekassenzuschuss in Anspruch genommen werden, insbesondere wenn die Gesamtkosten einer Sanierung den Betrag von 4.180 Euro übersteigen.

Für eine umfassende und normgerechte Badsanierung ist es ratsam, beide Förderinstrumente strategisch zu kombinieren. Der nicht rückzahlbare Zuschuss der Pflegekasse kann das benötigte Darlehensvolumen bei der ISB signifikant reduzieren und somit die finanzielle Gesamtbelastung senken. Entscheidend für den Anspruch auf beide Förderungen ist, dass die Anträge unbedingt vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse bzw. der ISB gestellt und bewilligt werden müssen. Die Vorlage von detaillierten Kostenvoranschlägen von Fachunternehmen ist hierbei ein obligatorischer Bestandteil des Antragsverfahrens. Durch diese kombinierte Vorgehensweise wird eine zukunftssichere, barrierefreie Wohnraumanpassung in Rheinland-Pfalz realisierbar.

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