Treppenlifte in Saarland | Marktübersicht & Kassen-Zuschuss
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Die rechtliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung bei der Installation eines Treppenlifts oder vergleichbarer Mobilitätslösungen bildet der § 40 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben demnach Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekassen für sogenannte wohnfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro pro anspruchsberechtigter Person und Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro ansteigen. Ziel dieser Leistung ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern und eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person zu erhalten. Die baulichen Anpassungen sollten sich an den Vorgaben der Norm DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen orientieren, um die bestmögliche Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten.
Speziell im Saarland besteht die Möglichkeit, über den Zuschuss der Pflegekasse hinausgehende Kosten durch Landesmittel zu finanzieren. Hierfür ist die Saarländische Investitionskreditbank (SIB) die zentrale Anlaufstelle. Im Rahmen des Saarländischen Wohnraumförderprogramms vergibt die SIB zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im selbstgenutzten Wohneigentum. Diese Förderung ist explizit für die Finanzierung von Restkosten vorgesehen, die nach Abzug des Pflegekassenzuschusses verbleiben. Die Kombination beider Instrumente – der bundesrechtliche Zuschuss und das landesspezifische Förderdarlehen – stellt eine tragfähige Finanzierungsstrategie für umfassendere Umbauten dar, die allein durch den Kassenzuschuss nicht gedeckt wären.
Für die Inanspruchnahme ist ein strukturiertes Vorgehen essenziell. Zuerst müssen mehrere Kostenvoranschläge für die geplante Maßnahme eingeholt werden. Anschließend ist der Antrag auf den Zuschuss nach § 40 SGB XI zwingend vor Beginn der Baumaßnahme bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Nach Erhalt der Kostenzusage der Kasse kann parallel der Antrag auf ein Förderdarlehen bei der SIB gestellt werden, falls die Gesamtkosten den Zuschuss übersteigen. Erst nach der Genehmigung beider Finanzierungsbausteine sollte der Auftrag für die Installation des Treppenlifts oder einer anderen Mobilitätslösung final vergeben werden, um die vollständige und rechtssichere Finanzierung des Vorhabens sicherzustellen.