Barrierefreie Badsanierung in Sachsen-Anhalt | Landesförderung & Zuschüsse
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Die rechtliche Grundlage für die Bezuschussung einer barrierefreien Badsanierung bildet der Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad in Sachsen-Anhalt können bei ihrer zuständigen Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 € beantragen. Diese Mittel sind zweckgebunden für Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhöhen oder eine Überforderung der Pflegeperson verhindern. Ein typisches Anwendungsbeispiel ist der Umbau einer herkömmlichen Badewanne zu einer bodengleichen oder barrierearmen Dusche. Die Bewilligung des Antrags ist zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen einzuholen.
Ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung bietet das Land Sachsen-Anhalt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) weitere finanzielle Unterstützung an. Im Rahmen des Förderprogramms Sachsen-Anhalt BARRIEREFREI können Bürger zinsgünstige Darlehen für die Beseitigung von Barrieren im Wohnungsbestand erhalten. Diese Landesförderung ist ideal, um Kosten zu decken, die den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen, oder um umfassendere Modernisierungen nach den technischen Vorgaben der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen) zu realisieren. Die Kombination beider Förderinstrumente ermöglicht es, nicht nur funktionale, sondern auch nachhaltige und zukunftssichere Lösungen zu finanzieren, die den individuellen Bedarf passgenau abdecken.
Für eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Fördermittel ist die Einhaltung des korrekten Antragsverfahrens entscheidend. Grundsätzlich gilt: Es dürfen keine Aufträge vergeben oder Bauarbeiten begonnen werden, bevor eine schriftliche Zusage der Kostenträger vorliegt. Zunächst sollten detaillierte Kostenvoranschläge von Fachbetrieben eingeholt werden. Anschließend erfolgt der Antrag auf den Zuschuss bei der Pflegekasse. Parallel oder nachfolgend kann der Antrag für das Landesprogramm bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden. Es wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld mit den jeweiligen Förderrichtlinien vertraut zu machen, da insbesondere die Landesförderung spezifische technische und formale Anforderungen an die Planung und Ausführung der Baumaßnahme stellt.