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Treppenlifte in Sachsen-Anhalt | Marktübersicht & Kassen-Zuschuss

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Die grundlegende finanzielle Unterstützung für die Anschaffung eines Treppenlifts in Sachsen-Anhalt bildet der Pflegekassenzuschuss gemäß § 40 SGB XI. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können für eine solche wohnumfeldverbessernde Maßnahme, die der Überwindung von Treppen dient, einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen. Dieser Zuschuss ist zweckgebunden und dient der Herstellung von Barrierefreiheit, um die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherzustellen. Die Beantragung muss zwingend vor der Beauftragung und dem Einbau des Lifts bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem gemeinsamen Haushalt, können die Einzelzuschüsse auf bis zu 16.720 Euro gebündelt werden, was insbesondere bei komplexen oder mehrstöckigen Installationen relevant ist.

Über den Zuschuss der Pflegekasse hinaus bietet das Land eine spezifische Fördermöglichkeit über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Das Landesförderprogramm Sachsen-Anhalt BARRIEREFREI unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Reduzierung von Barrieren im selbstgenutzten Wohneigentum, oftmals durch zinsgünstige Darlehen, die die verbleibende Finanzierungslücke nach Ausschöpfung des Pflegekassenzuschusses schließen. Eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist daher in der Regel, dass vorrangige Leistungsansprüche bereits vollständig ausgeschöpft wurden oder abgelehnt sind. Die technischen Anforderungen an die bauliche Maßnahme orientieren sich streng an den Vorgaben der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen), um eine nachhaltige, sichere und normgerechte Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten und die Förderfähigkeit sicherzustellen.

Für eine rechtssichere und maximale finanzielle Entlastung ist die Einhaltung der korrekten Antragsreihenfolge entscheidend. Zunächst sind mehrere vergleichbare Kostenvoranschläge für den gewünschten Treppenlift einzuholen. Mit diesen wird der Antrag auf die wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt. Erst nach Erhalt des schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheids der Pflegekasse kann der weiterführende Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Jegliche Beauftragung oder Baumaßnahme vor der schriftlichen Zusage beider potenziellen Kostenträger kann zum vollständigen Verlust der Förderansprüche führen. Dieses gestufte Vorgehen stellt sicher, dass alle verfügbaren öffentlichen Mittel in der vorgesehenen Reihenfolge genutzt werden.

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