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Treppenlifte in Sachsen | Marktübersicht & Kassen-Zuschuss

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Die rechtliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Treppenlifts bildet in Deutschland der § 40 SGB XI. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro. Diese Leistung der Pflegeversicherung zielt darauf ab, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder eine Überforderung der Pflegeperson zu mindern. Der Einbau eines Treppenlifts gilt als eine solche Maßnahme, da er die selbstständige Mobilität in den eigenen vier Wänden wiederherstellt oder erhält und somit den Verbleib im gewohnten Lebensumfeld sichert. Die Antragstellung muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahme bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen.

Zusätzlich zu diesem bundesweiten Anspruch bietet das Land Sachsen eine spezifische Fördermöglichkeit über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Im Rahmen des Förderprogramms „Lieblingsplätze für alle“ können sächsische Bürgerinnen und Bürger einen weiteren Zuschuss für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum beantragen. Diese Förderung ist explizit darauf ausgelegt, bestehende Barrieren zu reduzieren und ist mit den Leistungen der Pflegekasse kombinierbar. Voraussetzung für die Förderung durch die SAB ist in der Regel die Einhaltung technischer Standards, insbesondere der Norm DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen in Wohnungen. Der SAB-Zuschuss wird nachrangig gewährt, was bedeutet, dass zunächst die Ansprüche gegenüber der Pflegekasse geltend gemacht werden müssen.

Für die maximale finanzielle Entlastung ist ein gestuftes Vorgehen entscheidend. Zuerst ist der Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Nach dessen Bewilligung können die verbleibenden Restkosten als Basis für den Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank dienen. Es ist zu beachten, dass bei mehreren anspruchsberechtigten Personen in einem gemeinsamen Haushalt der Zuschuss der Pflegekasse gebündelt werden kann, wodurch sich der Betrag auf bis zu 16.000 Euro für vier oder mehr Personen erhöhen kann. Durch die strategische Kombination von Pflegekassen-Zuschuss und Landesförderung lässt sich der finanzielle Eigenanteil für den Einbau eines Treppenlifts oder anderer notwendiger Mobilitätslösungen in Sachsen erheblich reduzieren.

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