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Barrierefreie Badsanierung in Thüringen | Landesförderung & Zuschüsse

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Pflegebedürftige Personen in Thüringen haben gemäß § 40 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) einen rechtlichen Anspruch auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss der zuständigen Pflegekasse beläuft sich auf bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und dient der Herstellung oder Erleichterung der häuslichen Pflege sowie der selbstständigeren Lebensführung des Pflegebedürftigen. Zu den zentralen förderfähigen Umbauten zählen die barrierefreie Badsanierung sowie der Umbau einer Wanne zur Dusche, insbesondere durch die Installation einer bodengleichen Duschlösung. Die Antragsstellung muss zwingend vor Maßnahmenbeginn bei der jeweiligen Pflegekasse erfolgen, üblicherweise auf Basis eines konkreten Kostenvoranschlags eines Fachbetriebs.

Über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus bietet das Land Thüringen ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten über die Thüringer Aufbaubank (TAB). Im Rahmen des Landesprogramms „Innenstadtstabilisierung & Umbau“ können unter anderem zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für die Modernisierung und den barrierearmen Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum beantragt werden. Diese Landesförderung eignet sich hervorragend zur Deckung der Restkosten, die den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen und eine umfassendere Sanierung ermöglichen. Voraussetzung für die Bewilligung ist in der Regel die Einhaltung technischer Standards, insbesondere der Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen).

Für eine optimale Finanzierung ist ein gestuftes Vorgehen entscheidend. Zuerst sollte der Antrag auf Basis valider Kostenvoranschläge bei der Pflegekasse eingereicht werden. Parallel dazu sind die spezifischen Förderbedingungen und Antragsfristen der Thüringer Aufbaubank zu prüfen. Es gilt der Grundsatz, dass mit den Bauarbeiten erst nach Erhalt der schriftlichen Bewilligungen beider Institutionen begonnen werden darf, um den Anspruch nicht zu gefährden. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, kann der Zuschuss der Pflegekasse auf bis zu 16.720 Euro ansteigen, was die Finanzierung erheblich erleichtert.

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