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Treppenlifte in Thüringen | Marktübersicht & Kassen-Zuschuss

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Die grundlegende finanzielle Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts oder einer vergleichbaren Mobilitätslösung ist in § 40 SGB XI geregelt. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro ansteigen. Diese Leistung der Pflegekasse dient dazu, die Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld zu erhalten oder wiederherzustellen und die Pflege zu erleichtern. Die Mittel sind zweckgebunden für den barrierefreien Umbau, wozu explizit die Installation von Treppen- oder Plattformliften zählt. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen.

Zusätzlich zu diesem bundesweiten Anspruch bietet das Land Thüringen über die Thüringer Aufbaubank (TAB) weitere Fördermöglichkeiten zur Deckung verbleibender Restkosten. Im Rahmen des Landesprogramms Innenstadtstabilisierung und Umbau können Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, den Wohnraum altersgerecht und barrierearm zu gestalten. Eine wesentliche Voraussetzung für die Bewilligung ist hierbei oft die Einhaltung technischer Normen wie der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen), um eine nachhaltige und normgerechte Barrierefreiheit zu gewährleisten. Diese Landesförderung kann kumulativ zum Zuschuss der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.

Für die Inanspruchnahme beider Fördertöpfe ist die Einhaltung des korrekten Antragsverfahrens entscheidend. Es ist zwingend erforderlich, vor der Beauftragung des Einbaus die Anträge zu stellen. Holen Sie zunächst detaillierte Kostenvoranschläge ein und reichen Sie daraufhin den Antrag auf den Zuschuss nach § 40 SGB XI bei Ihrer Pflegekasse ein. Parallel oder nachfolgend erfolgt der Antrag auf das Landesdarlehen bei der TAB. Erst nach Erhalt der schriftlichen Bewilligungsbescheide beider Institutionen sollte der Auftrag an das Fachunternehmen rechtsverbindlich vergeben werden. Durch diese strategische Kombination der Finanzierungshilfen lässt sich die finanzielle Belastung für notwendige Mobilitätslösungen in Thüringen signifikant reduzieren und eine fachgerechte Umsetzung sicherstellen.

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