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Barrierefreie Badsanierung in Dresden | Wanne zur Dusche

Verifizierte Leitfäden zu Bewilligungskriterien und Antragsverfahren in Dresden.

📋 Redaktioneller Leitfaden: Vorgaben nach § 40 SGB XI & DIN 18040-2 Stand: Förderjahr 2026

Eine barrierefreie Badsanierung in Dresden lässt sich entweder als schnelle Teilsanierung umsetzen, bei der die Wanne in wenigen Stunden durch eine Dusche ersetzt wird, oder als umfassende Komplettsanierung mit bodengleichem Duschbereich. Maßgeblich für die Barrierefreiheit sind ein schwellenloser Einstieg in den Duschbereich, die Verwendung von Bodenbelägen mit einer Rutschhemmung der Klasse R10 oder R11 sowie die normgerechte Anbringung von Haltegriffen und einem klappbaren Duschsitz. Darüber hinaus müssen die Bewegungsflächen, speziell vor Toilette und Waschbecken, den normativen Anforderungen genügen, um volle Bewegungsfreiheit zu sichern.

Die Finanzierung eines solchen Umbaus in Dresden basiert auf verschiedenen Bausteinen. Anspruchsberechtigte mit anerkanntem Pflegegrad können bei ihrer zuständigen AOK PLUS einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person beantragen. Eine weitere Finanzierungsoption sind die zinsgünstigen Darlehen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms KfW 159 angeboten werden. Weitere Fördermittel für Menschen in Altstadt und Neustadt können sich durch das Landesprogramm Lieblingsplätze für alle ergeben, mit dem die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Wohnraumanpassung unterstützt.

Am Anfang des Prozesses steht ein Vor-Ort-Termin in Dresden für das genaue Aufmaß und die Vermessung des Bades. Die Ausführung sollte ausschließlich durch qualifizierte SHK-Fachbetriebe erfolgen, die beispielsweise über die Handwerkskammer Dresden zu finden sind. Für eine unabhängige und fundierte Beratung können Sie sich an den Dresdner Pflege- und Betreuungsverein e.V. / Beratungsstelle für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige unter der Anschrift Amalie-Dietrich-Platz 3, 01169 Dresden wenden. Für eine fachmännische Umsetzung muss je nach Sanierungsumfang und Ausstattung mit Kosten in Höhe von 2.800 bis 9.500 Euro gerechnet werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Dresden?

Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK PLUS maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Ergänzend können Fördermittel der Sächsische Aufbaubank (SAB) über das Programm Lieblingsplätze für alle sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Welche Handwerksbetriebe sind in Dresden für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Dresden sind im offiziellen Register der Handwerkskammer Dresden geführt. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der Dresdner Pflege- und Betreuungsverein e.V. / Beratungsstelle für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige unter der Adresse Amalie-Dietrich-Platz 3, 01169 Dresden.

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