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Barrierefreie Badsanierung in Kiel | Wanne zur Dusche

Verifizierte Leitfäden zu Bewilligungskriterien und Antragsverfahren in Kiel.

📋 Redaktioneller Leitfaden: Vorgaben nach § 40 SGB XI & DIN 18040-2 Stand: Förderjahr 2026

Ein barrierefreies Bad in Kiel lässt sich auf zwei Wegen realisieren: entweder durch eine schnelle Teilsanierung, bei der die Wanne einer Dusche weicht, oder mittels einer kompletten, bodengleichen Badsanierung. Entscheidend für die Barrierefreiheit sind ein bodengleicher Zugang zur Dusche, eine rutschfeste Oberfläche (Klasse R10/R11) und die fachgerechte Montage von Stützgriffen sowie einem Duschklappsitz. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der in DIN 18040-2 definierten Bewegungsflächen entscheidend, um die volle Zugänglichkeit des Bades in Kiel, selbst mit Rollstuhl oder Rollator, zu garantieren.

Die Realisierung startet mit einer Besichtigung vor Ort, bei der das Badezimmer in Kiel, Altstadt oder Gaarden-Ost exakt vermessen und das Aufmaß erstellt wird. Qualifizierte Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Fachbetriebe (SHK) für die Ausführung sind über die Handwerkskammer Lübeck zu finden. Eine neutrale und umfassende Beratung zu den technischen und finanziellen Aspekten bietet der Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel unter der Adresse Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel. Abhängig vom Sanierungsumfang und der Qualität der Ausstattung ist mit Kosten in einer Spanne von 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Eine wichtige Säule der Finanzierung ist der Zuschuss der Pflegekasse: Anspruchsberechtigte mit Pflegegrad können bei der AOK NORDWEST nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 Euro für den Umbau erhalten. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit sind die zinsgünstigen Darlehen der KfW aus dem Förderprogramm KfW 159 “Altersgerecht Umbauen”. Für Projekte in Schleswig-Holstein bietet zudem die IB.SH mit dem Programm IB.SH Wohnraumförderung “Wohnraum anpassen” kombinierbare Fördermittel an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Kiel?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK NORDWEST gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der IB.SH über das Programm IB.SH Wohnraumförderung sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Kiel ermitteln?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer Lübeck recherchiert werden. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel unter der Adresse Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel.

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