Barrierefreie Badsanierung in Lübeck | Wanne zur Dusche
Verifizierte Leitfäden zu Bewilligungskriterien und Antragsverfahren in Lübeck.
Ein barrierefreies Bad in Lübeck lässt sich auf zwei Wegen realisieren: entweder durch eine schnelle Teilsanierung, bei der die Wanne einer Dusche weicht, oder mittels einer kompletten, bodengleichen Badsanierung. Wesentliche Merkmale eines barrierefreien Bades umfassen einen schwellenlosen Duschbereich, eine rutschhemmende Bodenbeschaffenheit der Klasse R10 oder R11 und die normgerechte Installation von Haltegriffen und einem klappbaren Duschsitz. Ebenso sind die Bewegungsflächen im Bad gemäß DIN 18040-2 zu berücksichtigen, um eine uneingeschränkte Nutzung, auch mit Rollator oder Rollstuhl, im Stadtgebiet von Lübeck zu gewährleisten.
Die Umsetzung beginnt mit einem Vor-Ort-Termin zur exakten Vermessung und zum Aufmaß des Badezimmers in Lübeck sowie den Stadtteilen Altstadt und Travemünde. Geeignete Fachbetriebe aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima (SHK) für die Durchführung der Arbeiten finden Sie über die Handwerkskammer Lübeck. Eine neutrale und umfassende Beratung zu den technischen und finanziellen Aspekten bietet der Pflegestützpunkt in der Hansestadt Lübeck unter der Adresse Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck. Die Kosten für eine solche Maßnahme bewegen sich je nach Umfang und Ausstattung in einer Spanne von 2.800 bis 9.500 Euro.
Die Finanzierung des Umbaus stützt sich auf mehrere Säulen, wobei Anspruchsberechtigte mit anerkanntem Pflegegrad bei der zuständigen AOK NORDWEST einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person beantragen können. Ergänzend dazu bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Programm KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” zinsgünstige Darlehen an. Speziell für Vorhaben in Schleswig-Holstein stellt die IB.SH über das Programm IB.SH Wohnraumförderung “Wohnraum anpassen” weitere Fördermittel zur Verfügung, die mit den vorgenannten kombiniert werden können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Lübeck?
Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK NORDWEST maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Ergänzend können Fördermittel der IB.SH über das Programm IB.SH Wohnraumförderung sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.
Welche Handwerksbetriebe sind in Lübeck für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?
Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer Lübeck stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt in der Hansestadt Lübeck (Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck) zur Verfügung.
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