Treppenlift in München | Bis zu 4.180 € Kassen-Zuschuss
Verifizierte Leitfäden zu Bewilligungskriterien und Antragsverfahren in München.
Die Machbarkeit einer Treppenlift-Installation in München wird maßgeblich durch die architektonischen Voraussetzungen bestimmt. Sowohl in Altstadt-Lehel als auch in Schwabing-West unterscheidet man zwischen Modellen für gerade und kurvige Treppen, wobei kurvige Verläufe eine individuell angepasste Schiene benötigen. Während ein Sitzlift primär dem Personentransport dient, ermöglicht ein Plattformlift Rollstuhlnutzern die Überwindung von Etagen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der bayerischen Bauordnung; hierbei ist besonders die nach der Installation verbleibende Mindestbreite des Treppenlaufs als Fluchtweg relevant.
Die wichtigste Finanzierungshilfe für einen Treppenlift in München ist der Zuschuss durch die Pflegekasse. Liegt ein Pflegegrad vor, kann bei der AOK Bayern ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI beantragt werden. Um die verbleibenden Kosten zu finanzieren, kann zusätzlich der Kredit KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Eine weitere Option sind die zinsgünstigen Darlehen der BayernLabo aus dem Förderprogramm “Bayerisches Wohnungsbauprogramm”, die sich für barrierefreie Umbauten eignen und mit den anderen Zuschüssen kombinieren lassen.
Für eine genaue Kostenermittlung muss ein Fachunternehmen die Gegebenheiten bei Ihnen in München exakt vermessen. Qualifizierte Installationsbetriebe aus der Region lassen sich über das Verzeichnis der Handwerkskammer für München und Oberbayern verifizieren. Der Servicestelle der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern mit Sitz in der Prinzregentenstraße 14, 80538 München bietet eine neutrale und anbieterunabhängige Erstberatung zu Bedarfsfragen und Finanzierungshilfen an. In Abhängigkeit von der technischen Ausführung und dem gewählten Lifttyp ist mit Gesamtkosten in einer Spanne von ungefähr 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in München?
Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der BayernLabo (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) kumulativ nutzen.
Welche Handwerksbetriebe sind in München für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?
Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer für München und Oberbayern stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Servicestelle der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern (Prinzregentenstraße 14, 80538 München) zur Verfügung.
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