Treppenlift in Nürnberg | Bis zu 4.180 € Kassen-Zuschuss
Verifizierte Leitfäden zu Bewilligungskriterien und Antragsverfahren in Nürnberg.
Ob ein Treppenlift in Nürnberg technisch umsetzbar ist, hängt entscheidend von den baulichen Gegebenheiten vor Ort ab. Sowohl in Altstadt als auch in Gostenhof unterscheidet man zwischen Modellen für gerade und kurvige Treppen, wobei kurvige Verläufe eine individuell angepasste Schiene benötigen. Der Hauptzweck eines Sitzlifts ist der Personentransport, ein Plattformlift hingegen verschafft Rollstuhlnutzern die Möglichkeit, verschiedene Ebenen zu erreichen. Für eine behördliche Genehmigung ist die Einhaltung der bayerischen Bauordnung ausschlaggebend, speziell im Hinblick auf die Mindestlaufbreite der Treppe, die als Fluchtweg auch nach dem Einbau erhalten bleiben muss.
Für die Finanzierung eines Treppenlifts in Nürnberg steht an erster Stelle der Zuschuss der Pflegeversicherung. Liegt ein Pflegegrad vor, kann bei der AOK Bayern ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI beantragt werden. Die Deckung der Restkosten kann zusätzlich über das Förderprogramm KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen. Zusätzlich bietet die BayernLabo im Rahmen des Programms “Bayerisches Wohnungsbauprogramm” zinsgünstige Darlehen für barrierefreie Umbauten an, die mit den vorgenannten Mitteln kombiniert werden können.
Für eine genaue Kostenermittlung muss ein Fachunternehmen die Gegebenheiten bei Ihnen in Nürnberg exakt vermessen. Geeignete Fachbetriebe für die Installation aus Ihrer Umgebung können über das Register der Handwerkskammer für Mittelfranken gefunden werden. Für eine unabhängige Erstberatung bezüglich der Notwendigkeit und der verfügbaren Förderungen können Sie sich an den Pflegestützpunkt Nürnberg in der Hans-Sachs-Platz 2, Heilig-Geist-Haus, 90403 Nürnberg wenden. Abhängig vom technischen Aufwand und dem ausgewählten Modell liegen die Gesamtkosten für einen Treppenlift üblicherweise zwischen 2.800 und 9.500 Euro.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Nürnberg?
Über die AOK Bayern stehen Versicherten mit Pflegegrad bundesweit bis zu 4.180 Euro als direkter Zuschuss zur Verfügung. Ergänzend können Fördermittel der BayernLabo über das Programm Bayerisches Wohnungsbauprogramm sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.
Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Nürnberg ermitteln?
Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer für Mittelfranken recherchiert werden. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der Pflegestützpunkt Nürnberg unter der Adresse Hans-Sachs-Platz 2, Heilig-Geist-Haus, 90403 Nürnberg.
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