Barrierefreie Badsanierung in Saarbrücken | Wanne zur Dusche
Verifizierte Leitfäden zu Bewilligungskriterien und Antragsverfahren in Saarbrücken.
Die Möglichkeiten für einen barrierefreien Badumbau in Saarbrücken umfassen sowohl den schnellen Austausch der Wanne gegen eine Dusche als auch eine umfassende Komplettsanierung mit bodengleichem Duschbereich. Für die Barrierefreiheit sind ein bodengleicher Einstieg in die Dusche, eine geprüfte Rutschhemmung der Bodenbeläge nach R10 oder R11 sowie korrekt montierte Haltegriffe und ein sicherer Klappsitz unerlässlich. Für die uneingeschränkte Nutzbarkeit mit Rollator oder Rollstuhl ist es außerdem entscheidend, großzügige Bewegungsflächen, vor allem im Bereich des WCs und des Waschtisches, einzuplanen.
Die Finanzierung solcher Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet von Saarbrücken stützt sich auf mehrere Säulen. Wer über einen anerkannten Pflegegrad verfügt, kann für den Umbau bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland einen Zuschuss von maximal 4.180 Euro pro Person als wohnumfeldverbessernde Maßnahme beantragen. Ergänzend dazu steht der zinsgünstige KfW-Kredit KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” zur Verfügung. Um die finanzielle Last zu senken, ist auch eine Kombination mit dem Landesprogramm Saarländisches Wohnraumförderprogramm der SIBK möglich.
Der erste Schritt ist eine präzise Vermessung des Badezimmers bei einem Vor-Ort-Termin in Saarbrücken, egal ob in St. Johann oder Alt-Saarbrücken. Über die Handwerkersuche der Handwerkskammer des Saarlandes können zertifizierte Installateurbetriebe für die Durchführung des Umbaus gefunden werden. Eine neutrale und umfassende Erstberatung zu den Möglichkeiten und Fördermitteln bietet der Pflegestützpunkt Mitte im Regionalverband Saarbrücken unter der Adresse Bleichstraße 21 - 23, 66111 Saarbrücken. Abhängig vom Sanierungsumfang und der Materialauswahl liegen die Kosten für einen solchen Umbau in der Regel zwischen 2.800 und 9.500 Euro.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Saarbrücken?
Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der SIBK (Saarländisches Wohnraumförderprogramm) kumulativ nutzen.
Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Saarbrücken gewährleistet?
Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer des Saarlandes recherchiert werden. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Mitte im Regionalverband Saarbrücken (Bleichstraße 21 - 23, 66111 Saarbrücken) zur Verfügung.
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