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Barrierefreie Badsanierung in Berlin | Wanne zur Dusche

Verifizierte Leitfäden zu Bewilligungskriterien und Antragsverfahren in Berlin.

📋 Redaktioneller Leitfaden: Vorgaben nach § 40 SGB XI & DIN 18040-2 Stand: Förderjahr 2026

Die Planung eines barrierefreien Badezimmers in Berlin setzt eine exakte Bestandsaufnahme der baulichen Gegebenheiten voraus. Eine Möglichkeit besteht darin, die Badewanne im Rahmen einer schnellen Teilsanierung durch eine barrierearme Dusche zu ersetzen. Eine Komplettsanierung bietet den Vorteil eines absolut schwellenlosen Duschbereichs und stellt normkonforme Bewegungsflächen sicher. Für die nötige Sicherheit sorgen rutschhemmende Bodenfliesen der Klassen R10 oder R11, professionell installierte Stützgriffe und bei Bedarf ein einklappbarer Duschsitz.

Am Anfang der Realisierung steht ein Termin vor Ort, um das Bad in Stadtteilen wie Mitte oder Charlottenburg genau auszumessen. Geeignete SHK-Handwerksbetriebe für den Umbau in Berlin lassen sich über die Betriebssuche der Handwerkskammer Berlin ermitteln. Eine anbieterneutrale und ganzheitliche Beratung zu allen Fragen des Umbaus und der Fördermöglichkeiten erhalten Sie beim Pflegestützpunkte Berlin in der Brückenstr. 4, 10179 Berlin. Abhängig vom Sanierungsumfang und der Qualität der Ausstattung bewegen sich die Kosten für einen professionellen Umbau im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro.

Für die Finanzierung solcher Maßnahmen in Berlin ist der wohnumfeldverbessernde Zuschuss der Pflegeversicherung gemäß § 40 SGB XI die primäre Grundlage. Pro anspruchsberechtigter Person mit anerkanntem Pflegegrad kann bei der AOK Nordost ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 Euro beantragt werden. Zur Deckung verbleibender Kosten kann ergänzend der KfW 159 beantragt werden. Es empfiehlt sich zudem, die Förderangebote des Landes zu recherchieren, die über die IBB Investitionsbank Berlin mit dem Programm Barrierefreie Stadtgutscheine bereitgestellt werden und möglicherweise kumulierbar sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Berlin?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Nordost gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der IBB Investitionsbank Berlin über das Programm Barrierefreie Stadtgutscheine sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Berlin gewährleistet?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer Berlin recherchiert werden. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkte Berlin (Brückenstr. 4, 10179 Berlin) zur Verfügung.

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