Barrierefreie Badsanierung in Hamburg | Landesförderung & Zuschüsse
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Für pflegebedürftige Personen in Hamburg stellt der Zuschuss der Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI die finanzielle Grundlage für wohnfeldverbessernde Maßnahmen dar. Bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person für bauliche Anpassungen beantragt werden, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Hierzu zählt insbesondere der Umbau einer Badewanne zu einer bodengleichen Dusche. Maßgebliche technische Anforderung für die Anerkennung der Barrierefreiheit ist die Norm DIN 18040-2 (Wohnungen), deren Richtlinien bei der Planung und Ausführung für eine Förderfähigkeit zu berücksichtigen sind.
Zusätzlich zu dieser bundesweiten Leistung bietet die Freie und Hansestadt Hamburg eine spezifische Fördermöglichkeit, welche die finanzielle Belastung für Eigentümer reduziert. Über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) können Vermieter Mittel aus dem Programm „Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen“ beantragen. Dieses Programm richtet sich gezielt an Eigentümer, die den Wohnraum ihrer Mieter nachhaltig und normgerecht anpassen wollen. Ein wesentlicher Vorteil besteht in der Kombinierbarkeit dieser Landesförderung mit dem Zuschuss der Pflegekasse, wodurch die Gesamtkosten einer Badsanierung signifikant reduziert werden können und somit ein starker Anreiz für umfassende Umbauten geschaffen wird.
Für die Inanspruchnahme beider Fördertöpfe ist die Einhaltung des korrekten Antragsverfahrens zwingend erforderlich. Sämtliche Anträge müssen zwingend vor Maßnahmenbeginn bei den zuständigen Stellen eingereicht werden; eine nachträgliche Bewilligung ist ausgeschlossen. Der Antrag auf den Zuschuss für wohnfeldverbessernde Maßnahmen wird direkt bei der zuständigen Pflegekasse des Versicherten gestellt. Parallel dazu initiiert der Vermieter das Antragsverfahren bei der IFB Hamburg. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Mieter und Vermieter sowie die Einholung von Kostenvoranschlägen, die den Vorgaben der DIN 18040-2 entsprechen, sind für einen reibungslosen Ablauf und die Bewilligung der Mittel unerlässlich.