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Treppenlifte in Hessen | Marktübersicht & Kassen-Zuschuss

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Für die Finanzierung von Treppenliften und anderen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Hessen bildet der Zuschuss der Pflegekasse die gesetzliche Grundlage. Gemäß § 40 SGB XI können Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person beantragen. Ziel dieser Leistung ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder eine Überforderung der Pflegeperson zu vermeiden. Die Installation eines Treppenlifts gilt als eine solche anerkannte Maßnahme, die dazu beiträgt, die Selbstständigkeit in der eigenen Wohnung zu erhalten. Bei der Planung und Ausführung derartiger Umbauten sind die technischen Anforderungen der Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Teil 2: Wohnungen) maßgeblich, um eine nachhaltige und sichere Nutzung zu gewährleisten.

Über diesen bundesweiten Pflegekassenzuschuss hinaus bietet das Land Hessen eine spezifische Unterstützung durch die WIBank. Das Förderprogramm “Behindertengerechter Umbau von Wohnraum” richtet sich an Eigentümer sowie Mieter und dient primär der Finanzierung von Kosten, die den Betrag der Pflegekasse übersteigen. In Form von zinsgünstigen Darlehen oder direkten Zuschüssen können so auch kostenintensive Projekte, wie der Einbau komplexer Liftsysteme oder grundlegende bauliche Veränderungen, realisiert werden. Die Antragsstellung bei der WIBank setzt voraus, dass die Maßnahme die Barrierefreiheit des Wohnraums nachhaltig verbessert und die verbleibende Restnutzungsdauer des Gebäudes eine solche Investition rechtfertigt.

Für eine optimale Ausschöpfung der Fördermittel ist die korrekte Reihenfolge der Antragsstellung entscheidend. Zuerst sollte der Pflegekassenzuschuss beantragt werden. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann der Antrag für die verbleibenden Restkosten bei der WIBank eingereicht werden, da diese häufig den Nachweis über die Ausschöpfung anderer Finanzierungsquellen verlangt. Es ist zwingend erforderlich, keine Aufträge zu vergeben, bevor eine schriftliche Förderzusage vorliegt, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zur Ablehnung der Anträge führt. Durch die strategische Kombination dieser beiden Förderinstrumente lässt sich der finanzielle Eigenanteil für den Einbau einer notwendigen Mobilitätslösung in Hessen erheblich reduzieren.

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