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Barrierefreie Badsanierung in Saarland | Landesförderung & Zuschüsse

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Für Versicherte im Saarland mit einem anerkannten Pflegegrad stellt der Zuschuss der Pflegekasse die primäre finanzielle Grundlage für eine barrierefreie Badsanierung dar. Gemäß § 40 SGB XI (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) besteht ein Rechtsanspruch auf eine Förderung von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Dieser Zuschuss dient der Finanzierung von Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhöhen oder eine Überforderung der Pflegeperson verhindern. Typische Anwendungsfälle sind der Umbau von Wanne zur Dusche mit bodengleichem Einstieg, die Installation von Haltegriffen oder die Anpassung der Sanitärkeramik. Als technische Richtlinie für die fachgerechte Ausführung dient die Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen). Der Antrag ist zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse unter Einreichung eines Kostenvoranschlags zu stellen.

Übersteigen die Kosten für eine umfassende, normgerechte Sanierung den Pflegekassenzuschuss, bietet das Saarland eine ergänzende Finanzierungsmöglichkeit. Die Saarländische Investitionskreditbank (SIBK) unterstützt entsprechende Vorhaben im Rahmen des Saarländischen Wohnraumförderprogramms. Hierbei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen, das speziell für den Abbau von Barrieren in selbstgenutztem Wohneigentum beantragt werden kann. Dieses Landesprogramm ist darauf ausgelegt, die Finanzierungslücke zu schließen, die nach Ausschöpfung der vorrangigen Leistungen wie dem Pflegekassenzuschuss verbleibt. Die Antragsstellung erfolgt direkt bei der SIBK, wobei die Förderfähigkeit von den spezifischen Richtlinien des Programms sowie den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt.

Für eine optimale und lückenlose Finanzierung empfiehlt sich im Saarland die strategische Kombination beider Förderinstrumente. Im ersten Schritt sollte der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI beantragt und dessen Bewilligung abgewartet werden. Mit diesem Bescheid kann anschließend die Restfinanzierung über das Darlehen der SIBK beantragt werden, um auch kostenintensivere Sanierungen vollständig zu realisieren. Dieses gestufte Vorgehen stellt sicher, dass alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden. Unabdingbare Voraussetzung für beide Verfahren ist, dass die Anträge vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt und genehmigt werden. Nur so ist eine rechtssichere Inanspruchnahme der Fördermittel für eine nachhaltige, barrierefreie Wohnraumanpassung gewährleistet.

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