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Barrierefreie Badsanierung in Sachsen | Landesförderung & Zuschüsse

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Gemäß § 40 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben anspruchsberechtigte Personen mit einem anerkannten Pflegegrad Anrecht auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro. Dieser Zuschuss der Pflegekasse ist fundamental für die Finanzierung einer barrierefreien Badsanierung, insbesondere beim Umbau einer Badewanne zu einer bodengleichen Dusche. Die Maßnahme dient der Reduzierung von Barrieren und der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung im eigenen Zuhause. Grundlage für die fachgerechte und förderfähige Umsetzung ist in der Regel die Norm DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen, deren Einhaltung für die Bewilligung der Mittel vorausgesetzt werden kann. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

Im Freistaat Sachsen besteht zusätzlich die Möglichkeit, diese Leistung der Pflegekasse mit landesspezifischen Fördermitteln zu kombinieren, um den finanziellen Eigenanteil weiter zu reduzieren. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet im Rahmen des Förderprogramms „Lieblingsplätze für alle“ einen Zuschuss für den Abbau von Barrieren im selbstgenutzten Wohneigentum. Diese Förderung ist explizit auch für den Umbau von Sanitärräumen vorgesehen und kann kumulativ zum Pflegekassenzuschuss beantragt werden. Ein wesentlicher Aspekt des Antragsverfahrens bei der SAB ist, dass der Förderantrag ebenfalls zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt und bewilligt werden muss. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte ist kategorisch ausgeschlossen.

Für die Inanspruchnahme der kombinierten Förderung empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Zunächst sollte ein detaillierter Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs eingeholt werden. Auf dieser Basis erfolgen die Antragsstellungen bei der Pflegekasse und der Sächsischen Aufbaubank. Die Bewilligung der Pflegekasse kann dem Antrag bei der SAB beigefügt werden, um den Gesamtfinanzierungsplan transparent darzulegen. Es ist ratsam, die jeweiligen Förderrichtlinien und Antragsformulare, die sowohl von den Pflegekassen als auch auf der Webseite der SAB zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig zu prüfen. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung bei beiden Institutionen ist der entscheidende Faktor, um die finanzielle Gesamtbelastung für den barrierefreien Badumbau in Sachsen zu minimieren.

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